Immobilienmarkt München 2025: Trends, Herausforderungen und Chancen

Der Immobilienmarkt in München gehört zu den spannendsten, aber auch anspruchsvollsten in Deutschland. Die bayerische Landeshauptstadt steht für hohe Lebensqualität, wirtschaftliche Dynamik und eine erstklassige Infrastruktur – Eigenschaften, die die Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeimmobilien seit Jahren beflügeln.

Notartermin für den Verkauf von Immobilien und Kaufvertrag abschließen

Erst mit Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar kommt der Verkauf einer Immobilie zum rechtskräftigen und erfolgreichen Abschluss. Dieser Artikel bereitet Sie umfassend auf den Notartermin beim Hausverkauf vor, gibt wichtige Tipps und unterstützt Sie sie bei der Planung. Außerdem verrät er Ihnen, worauf Sie beim Kaufvertrag achten sollten.

Immobilien richtig vererben

Eine Immobilie zu vererben ist keine einfache Aufgabe. Immobilienbesitzer müssen sich rechtzeitig darüber Gedanken machen, was mit ihrer Immobilie im Falle ihres Todes geschehen soll: Wird die Immobilie vererbt oder besser zu Lebzeiten verschenkt? Wie wird das Testament geregelt und wie hoch fällt der Pflichtteil für Miterben aus?

Die Grundstücksbewertung von Immobilien

Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten oder bewerten lassen möchten, ist es in jedem Fall erforderlich, eine Grundstücksbewertung vorzunehmen. Dabei wird der Grundstückswert, der auch als Bodenwert bezeichnet wird, berechnet. Das ist der Wert, den das Grundstück in unbebautem Zustand hätte.

Immobilien bewerten und Immobiliengutachten erstellen lassen

“Was ist mein Haus wert?” Die Frage sollte sich jeder Eigentümer stellen, der über den Verkauf seines Hauses nachdenkt. Denn über den Erfolg eines Hausverkaufs entscheidet häufig schon der Angebotspreis. Damit dieser Kaufinteressenten weder abschreckt noch skeptisch macht, sollte er realistisch sein. Die Grundlage hierfür bildet eine Immobilienbewertung- bzw. schätzung.

Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen

Kurz vor Weihnachten tritt das neue Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision (§ 656 ff BGB) beim Verkauf von Wohnungen und Häusern nach dem Halbteilungsprinzip (Die Provision wird von Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen übernommen). Es regelt, wer nach Abschluss des Kaufvertrages die Provision für den Makler bezahlt und es schafft vor allem eine Entlastung für die privaten Immobilienkäufer, die bisher oftmals allein für die Maklerprovision aufkommen mussten. Die §§ 656c und 656d gelten demnach nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.