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Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen

Stefanie Geim Stefanie Geim • 23.12.2020
18 Minuten Lesezeit

Kurz vor Weihnachten tritt das neue Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision (§ 656 ff BGB) beim Verkauf von Wohnungen und Häusern nach dem Halbteilungsprinzip (Die Provision wird von Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen übernommen). Es regelt, wer nach Abschluss des Kaufvertrages die Provision für den Makler bezahlt und es schafft vor allem eine Entlastung für die privaten Immobilienkäufer, die bisher oftmals allein für die Maklerprovision aufkommen mussten. Die §§ 656c und 656d gelten demnach nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.

Durch diese Neuregelung werden Käufer und Verkäufer, nach der erfolgreichen Vermittlung, gleichermaßen an den Kosten beteiligt. Das bedeutet: Wer einen Makler für den Verkauf oder Kauf einer Wohnimmobilie beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten. Wenn Sie sich für diese Thematik interessieren, dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen zum Immobilienverkauf mit Hilfe eines Maklers.

Welche Personen sind betroffen:

  • VERBRAUCHER: Neue Regelungen gelten
  • UNTERNEHMER: Es bleibt bei den bisherigen Regelungen

Was ist eine Maklerprovision beim Immobilienverkauf?

Was bedeuten die Begriffe Maklercourtage und Maklerprovision?

Die Courtage, Maklercourtage oder Maklerprovision ist die Vergütung des Maklers für die erfolgreiche Vermittlung eines Käufers oder eines Verkäufers. Wie hoch diese ist, richtet sich in aller Regel nach dem Wert der Immobilie.

Für wen gilt die Neuregelung der Maklerprovision?

Nicht jede Immobilie fällt unter die neuen Provisionsregelungen:
Grundstücke und alle gewerblichen Immobilien sowie Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäuser sowie gemischt genutzte Immobilien fallen – egal, ob diese an Verbraucher oder an gewerbliche Kunden vermittelt werden – nicht unter die neuen Provisionsregelungen. Aber auch der Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnung an gewerbliche Kunden fällt nicht unter die neue Provisionsteilung.

Lediglich der Verkauf von Häusern und Wohnungen von Privatpersonen, unterliegt dieser gesetzlichen Regelung.

Was bedeutet Innen- bzw. Außenprovision?

Im Makler Jargon wird zwischen Innen- und Außenprovision unterschieden. Innenprovision ist die Provision, die vertraglich mit dem Verkäufer ausgemacht wurde. Im Verkaufsfall wird sie also vom Verkäufer bezahlt.

Das Gegenstück dazu ist die Außenprovision, die dem Käufer einer Immobilie In Rechnung gestellt wird. Die Höhe der Außenprovision musste auch schon vorher auf Exposés und Angeboten angegeben werden.

Das neue Gesetz zur Teilung der Maklerkosten: Die zehn wichtigsten Fragen im Überblick
 

  1. Wann darf ein Makler eine Provision beim Verkauf einer Immobilie verlangen?
    Laut §652 BGB hat der Makler einen Anspruch auf seine Provision, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind
    • Es wurde ein wirksamer Maklervertrag geschlossen
    • Der Makler hat eine Maklertätigkeit erbracht
    • Es wurde ein Notarvertrag abgeschlossen
    • Die Maklertätigkeit steht im ursächlichen Zusammenhang  mit dem Kaufvertrag
       
  2. Ab wann gilt das neue Gesetz?
    Die Neuregelung tritt ab dem 23.12.2020 in Kraft.
     
  3. Wer hat die Maklerprovision laut neuem Gesetz zu zahlen?
    Es sind künftig drei Varianten von Provisionsvereinbarungen möglich:

    1. Der Makler schließt einen Vertrag mit Verkäufer und Käufer ab und vereinbart von vornherein eine Doppelprovision (§ 656c BGB) – diese Variante wird künftig der Regelfall sein. Dann sind Provisionsvereinbarungen nur in jeweils gleicher Höhe möglich: Verkäufer und Käufer tragen also jeweils 50 Prozent der Maklercourtage beim Wohnungs- oder Hauskauf.

    2. Eine Partei, in der Regel der Verkäufer, schließt mit dem Makler einen Vertrag und verpflichtet sich zur vollen Provisionsübernahme. Im Nachgang holt er sich jedoch einen Teil der Provision vom Käufer wieder. (§ 656d BGB). Bei dieser sogenannten Abwälzung, vertritt der Makler nur den Verkäufer, der Käufer verpflichtet sich jedoch später im Kaufvertrag einen Teil der Maklerprovision zu übernehmen. In diesem Fall muss der Anteil des Verkäufers mindestens so hoch sein, wie der des Käufers: Der Verkäufer muss also mindestens 50 Prozent der Maklergebühren übernehmen, er kann jedoch auch  mehr tragen.

    3. Nur eine Partei übernimmt die volle Provision des Maklers, denn auch nach dem 23.12.2020 gibt es keinen „Zwang" zur Doppelprovision. Zwei Varianten sind möglich:
    - Makler und Verkäufer vereinbaren eine reine Innenprovision, der Verkäufer zahlt also gänzlich die Provision an den Makler.
    - Auch eine reine Außenprovision ist zulässig, wenn der Käufer einen provisionspflichtigen Suchauftrag erteilt und der Makler zu diesem Zeitpunkt das spätere Kaufobjekt noch nicht akquiriert bzw. an der Hand hat hatte.
    - Bei dem Verkauf der Immobilie an einen Gewerbetreibenden ist es ebenso möglich eine reine Außenprovision zu vereinbaren.

  4. Für welche Verträge gilt das Gesetz zur Neuregelung der Maklerprovision
    Die neue Provisionsregelung gilt explizit nur für Maklerverträge, die den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern (auch Doppelhaushälften) betreffen. Dies übrigens auch, wenn die Objekte vermietet sind. Die neue Provisionsregel greift zudem nur, wenn die Käufer Verbraucher sind. Unbebaute Grundstücke und Mehrfamilienhäuser sind ausgenommen, gleiches gilt für alle Immobilienkäufe von Unternehmern.

  5. Wie müssen Maklerverträge nach dem neuen Gesetz abgeschlossen werden?
    Ein Maklervertrag, der im Zuge eines Verkaufs bzw. Kaufs eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung abgeschlossen wird, bedarf künftig der reinen Textform. Das heißt, er muss lesbar auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden und der Name des Auftraggebers muss genannt sein. Möglich ist eine Vereinbarung also per Mail, Fax, SMS oder WhatsApp. Nur mündlich oder durch konkludentes Handeln – also schlüssiges Handeln – kann ein solcher Maklervertrag künftig nicht mehr geschlossen werden

Nähere Informationen finden Sie auch unter folgendem Link der Bundesregierung!

Ab wann gilt das neue Gesetz zur Maklerprovision?

Mitte Juni wurde die Reform zur Maklerprovision im Gesetzblatt veröffentlicht – demnach tritt das neue Gesetz zur Maklercourtage am 23. Dezember 2020 in Kraft.

Wer zahlt künftig beim Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie?

Neben einer Aufteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser soll der Käufer außerdem erst zur Zahlung der Kosten verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil gezahlt hat.

Der Nachweis der Zahlung der Provision durch den Verkäufer wird nur in dem sehr seltenen Ausnahmefall erforderlich, wenn der Makler zunächst ausschließlich einen Vertrag mit dem Verkäufer geschlossen hat, später aber die Provision vom Verkäufer auf den Käufer abgewälzt werden soll. Dann kann der Käufer einen Beleg über die Zahlung der Provision des Verkäufers fordern, bevor er selbst maximal die gleiche Provisionshöhe überweist.

Für welche Immobilien-Verträge gilt die Neuregelung der Maklercourtage?

Nicht jede Immobilie fällt unter die neuen Provisionsregelungen:
Grundstücke und alle gewerblichen Immobilien sowie Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäuser sowie gemischt genutzte Immobilien fallen – egal, ob diese an Verbraucher oder an gewerbliche Kunden vermittelt werden – nicht unter die neuen Provisionsregelungen. Aber auch der Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnung an gewerbliche Kunden fällt nicht unter die neue Provisionsteilung.

Lediglich der Verkauf von Häusern und Wohnungen von Privatpersonen, unterliegt dieser gesetzlichen Regelung.

In welcher Form müssen Maklerverträge abgeschlossen werden?

Das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision sieht zwingend die Textform vor, wenn ein Maklervertrag über die Vermittlung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung mit einem Verbraucher abgeschlossen wird. Ein einfacher Handschlag genügt nicht mehr.  Die Textform müssen Immobilienmakler ab dem 23.12.2020 zwingend einhalten. Ohne Textform gibt es keinen Provisionsanspruch mehr.

Welche Vorgaben zur Höhe der Maklerprovision gibt es?

Einschränkung: Neuregelung zur Maklerprovision gilt nur für Verbraucher

Maklerauftrag bedarf der Textform: Mehr Transparenz und Rechtssicherheit
Das Gesetz führt auch eine neue Formvorschrift für Maklerverträge ein: Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf künftig der Textform (beispielsweise E-Mail). Eine mündliche Abrede oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen.

Beim Immobilienverkauf ist die Provisionshöhe in Deutschland aktuell noch frei vereinbar, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben. Doch mit dem ab 23.12.2020 gültigen Gesetz zur Neuregelung der Maklerprovision werden Käufer bei Zahlung der Maklerprovision in vielen Bundes Bundesländern entlastet, da Käufer dann in der Regel nur noch 50 Prozent der vereinbarten Provision zahlen müssen. Noch gilt untenstehende Tabelle – in der Praxis orientieren sich Eigentümer und Immobilienmakler bei der Festsetzung der Provision an den in dem jeweiligen Bundesland “marktüblichen” Regelungen.
 

Maklerprovision Inhaltsbild
 

Verkäufer oder Käufer – wer muss die Maklerprovision zuerst zahlen?

Die meisten Immobilienmakler halten in ihren Geschäftsbedingungen fest, dass die Maklerprovision mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrags verdient und fällig ist. In der Praxis wird ein Zahlungsziel von 7 bis 14 Tagen nach Vertragsunterschrift gewährt. Mit Verkäufern wird teilweise die Sonderregelung getroffen, dass sie ihren Anteil an der Maklerprovision erst mit Fälligkeit des Kaufpreises bezahlen müssen bzw. wenn der Kaufpreis auf ihrem Konto eingegangen ist.

Mit der ab 23.12.2020 gültigen Neuregelung der Maklergebühren gilt Folgendes zur Reihenfolge der Zahlungsverpflichtung: Schließt nur der Verkäufer einen Maklervertrag ab und wälzt einen Teil der Provision auf den Käufer ab, muss zuerst der Verkäufer zahlen und dies auch nachweisen, dann erst muss der Käufer zahlen. Hat der Makler eine Doppelprovision vereinbart, also einen Maklervertrag sowohl mit Verkäufer als auch Käufer abgeschlossen, gilt keine Reihenfolge bei der Zahlungsverpflichtung.
 

Wann ist das Provisionszahlung des Immobilienmaklers unwirksam?

Laut §652 BGB hat der Immobilienmakler Anspruch auf eine Maklerprovision, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es wurde ein wirksamer Maklervertrag abgeschlossen.
  • Der Makler hat eine Maklertätigkeit erbracht (Nachweis und/oder Vermittlung).
  • Es wurde ein Kaufvertrag oder Mietvertrag abgeschlossen.
  • Die Maklertätigkeit war Ursache für den Vertragsabschluss.
  • Der Vertrag war nicht aufgrund eines Mangels im Nachhinein unwirksam.

Verlangt der Immobilienmakler eine Provision, obwohl oben genannte Punkte nicht erfüllt sind, so kann die zu viel bezahlte Provision zurückgefordert werden.

Beispiele:

  • Maklervertrag wurde nicht rechtskonform in Schriftform erstellt
  • Der Makler hat den Verkäufer oder Käufer nicht über sein Widerrufsrecht belehrt
  • Der Immobilienmakler war nur für eine Partei entgeltlich tätig
     

Wann darf ein Immobilienmakler die Zahlung der Maklercourtage verlangen?

Prinzipiell wird die Maklerprovision immer dann fällig, wenn der Makler seiner vertraglich geregelten Pflicht nachgekommen ist. Das ist dann der Fall, wenn er erfolgreich einen Interessenten für den Hauskauf gefunden hat und der Kaufvertrag unterschrieben ist. Der abgeschlossene und notariell beurkundete Kaufvertrag stellt dabei den Zeitpunkt für die Fälligkeit der Maklerprovision dar. Die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Maklerprovision ist der vertraglich festgelegte Kaufpreis. Im Maklervertrag wird die Höhe der Provision, die sich prozentual am Kaufpreis bemisst, schriftlich festgehalten.
 

Wichtig ist dabei auch, dass der Makler die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Verkauf nach bestem Wissen und Gewissen
  • Gültige Gewerbezulassung des Maklers
  • Kausaler Zusammenhang zwischen Arbeit des Maklers und Interesse des Käufers
  • Kein Interessenkonflikt vorhanden ist
     

Die Maklercourtage verhandeln – ist das noch möglich?

Theoretisch können Auftraggeber mit dem Vermittler über den konkreten Prozentsatz verhandeln.
 
In der Praxis orientiert sich die Maklerprovision allerdings an den ortsüblichen Sätzen. Das bedeutet, dass die Maklercourtage je nach Bundesland stark schwankt. Selbst innerhalb der Länder gibt es von Region zu Region große Unterschiede.
 
Bei uns beträgt die Gesamte Provision 3 % zzgl. MwSt. (1,5 für Käufer und 1,5 % für den Verkäufer) und ist nicht verhandelbar.
 

Die durchschnittlichen Kosten für die Maklerprovision  

Wenn den Haus- oder Wohnungsverkauf ein Makler übernimmt, ist für dessen Tätigkeit eine Provision fällig. Nach den neuen gesetzlichen Regelungen findet  eine Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer statt. Die Höhe der Maklerprovision bei einem Haus- oder Wohnungskauf ist derzeit noch nicht gesetzlich geregelt. Stattdessen haben sich gewisse Normen durchgesetzt. Üblicherweise fällt ein fester, prozentualer Provisionssatz in Abhängigkeit des Verkaufspreises an. Wie hoch dieser ausfällt, ist inzwischen nach Bundesländern aufgeschlüsselt. So ergeben sich folgende Provisionssätze, die die Obergrenze bei der Vermittlung einer Immobilie oder eines Grundstücks darstellen:

Bundesland

Maklerprovision Gesamt

Baden-Württemberg

7,14 %

Bayern

7,14 %

Berlin

7,14 %

Brandenburg

7,14 %

Bremen

5,95 %

Hamburg

6,25 %

Hessen

5,95 %

Mecklenburg-Vorpommern

5,95 %

Niedersachsen

7,14 %

Nordrhein-Westfahlen

7,14 %

Rheinland-Pfalz

7,14 %

Saarland

7,14 %

Sachsen

7,14 %

Sachsen-Anhalt

7,14 %

Schleswig-Holstein

7,14 %

Thüringen

7,14 %

Grundsätzlich beträgt die Maklerprovision also zwischen 3 %  und 7 % zzgl. MwSt. des Verkaufspreises und zählt damit zu den wichtigsten Kaufnebenkosten. Dabei ist die Höhe der Maklerprovision beim Wohnungs-/Hauskauf gesetzlich jedoch nicht festgeschrieben.
 
Theoretisch können Auftraggeber mit dem Vermittler über den konkreten Prozentsatz verhandeln.
 
In der Praxis orientiert sich die Maklerprovision allerdings an den ortsüblichen Sätzen. Das bedeutet, dass die Maklercourtage je nach Bundesland stark schwankt. Selbst innerhalb der Länder gibt es von Region zu Region große Unterschiede.
 

Die Höhe der Maklergebühr: Wer zahlt den Makler?

Je nach BUndesland unterscheiden sich die Maklerkosten und bewegen sich zwischen 3% und 7% - siehe hierzu oben aufgeführte Tabelle.

Durch das neue Gesetz ist klar geregelt, wer den Makler bezahlt - Nämlicher Käufer und Verkäufer je zur Hälfte (jeder den exakt gleichen Anteil an der Gesamtprovision).

Das neue Gesetz regelt die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Häusern und Eigentumswohnungen. Jetzt besteht nicht mehr die Möglichkeit, dem Käufer die Maklercourtage vollständig aufzubürden. Wer den Immobilienmakler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Maklerprovision zahlen. im Regelfall ist das der Verkäufer. Diese faire Teilung der Provision, ist insbesondere vorteilhaft für den Käufer, da sich so die Erwerbsnebenkosten senken.
 

Die Maklerprovision für mein Immobilienobjekt berechnen

Beim Immobilienverkauf errechnen sich die Maklerkosten aus einem gewissen Prozentanteil der Maklerprovision. Ein Beispiel: Ein Haus wird für 380.000 Euro verkauft. Es ist eine Maklerprovision von 3,48 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer vereinbart, die Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen zahlen. Der Hausverkauf kostet also jeden 1,74 Prozent Maklerprovision.

Rechenbeispiel:

Kaufpreis x Prozentsatz der Maklerprovision = Höhe der Maklerprovision
380.000 x 0,0174 = 6.612,- Euro Maklerprovision für jede Partei.

Maklerprovision Inhaltsbild

Der Zeitpunkt zur Zahlung der Immobilienmakler Provision

Grundsätzlich wird die Maklerprovision dann fällig, wenn der Makler eine Immobilie erfolgreich vermittelt hat und ein notariell beurkundeter Kaufvertrag vorliegt.

Hier erfahren Sie nun mehr über Sonderfälle, über die Maklerprovision und ihre Fälligkeit ohne Maklervertrag und über Situationen, in denen der Makler die Courtage überhaupt nicht verlangen darf.
 

Die wichtigsten Fakten in aller Kürze:

  • Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags wird die Provision gezahlt. Der festgelegte Kaufpreis stellt die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Provision da
  • Auch ohne Maklervertrag müssen Sie bei erfolgreicher Vermittlung Provision zahlen, und zwar normalerweise ebenfalls zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
  • Bei grober Fahrlässigkeit, Nichtzustandekommen des Vertrags oder Verjährung müssen Sie in den meisten Fällen keine Maklerprovision entrichten.

Prinzipiell wird die Maklerprovision immer dann fällig, wenn der Makler seiner vertraglich geregelten Pflicht nachgekommen ist. Das ist dann der Fall, wenn er erfolgreich einen Interessenten für den Hauskauf gefunden hat und der Kaufvertrag unterschrieben ist. Der abgeschlossene und notariell beurkundete Kaufvertrag stellt dabei den Zeitpunkt für die Fälligkeit der Maklerprovision dar.
 
Die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Maklerprovision ist der vertraglich festgelegte Kaufpreis. Im Maklervertrag wird die Höhe der Provision, die sich prozentual am Kaufpreis bemisst, schriftlich festgehalten.
 
Die Maklerprovision wird nach dem neuem Gesetz von Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen getragen.

In welchen Fällen entfällt der Provisionsanspruch des Maklers?

Es gibt einige Ausnahmefälle, in denen der Makler seine Provision nicht verlangen darf. Dabei kommt es auch stets auf die Formulierung im Maklervertrag an. Wenn beispielsweise der Käufer im letzten Moment abspringt, kann es sein, dass die Maklerprovision ihre Fälligkeit behält. Versuchen Sie dementsprechend, als Kriterium für die Fälligkeit der Maklerprovision den abgeschlossenen Kaufvertrag im Maklervertrag unterzubringen.

Darüber hinaus kann der Anspruch des Maklers auf die Zahlung seiner Provision verjähren. Wenn Sie dem Makler kündigen und danach einen Käufer finden, der zunächst Kontakt zum Makler hatte, besteht eigentlich eine Bindungsfrist zum Makler. Vergehen aber mehr als sechs Monate, verjährt der Makleranspruch und Sie müssen ihm keine Provision mehr zahlen.

Falls Sie nachweisen können, dass der Makler einen Interessenkonflikt hatte, fahrlässig gehandelt oder wesentliche Mängel verschwiegen hat, ist es möglich, ihm die Provision auch nachträglich wieder zu entziehen.
 

Wichtig:

 

Die Maklerprovision ist stets nach Abschluss des Kaufvertrages fällig. In dem Regel wird der Immobilienmakler nach erfolgreichem Vertragsabschluss eine Rechnung stellen, sodass der Käufer (und Verkäufer) anschließend die Provision überweisen kann.

Die Maklergebühren steuerlich absetzen

Sie können die Maklergebühr absetzen, wenn Sie berufsbedingt in eine Mietwohnung ziehen. In welchen Fällen das noch geht, hier im Überblick.                    

Vermietung: Sie können die Maklerprovision absetzen

Sie möchten eine Immobilie kaufen, um sie zu vermieten. Beauftragen Sie einen Makler, der Ihnen ein Mietobjekt vermittelt, können Sie als Vermieter die Provision steuerlich geltend machen. Allerdings nicht als Werbungskosten. Die Maklergebühr zählt in einem solchen Fall zu den Anschaffungsnebenkosten. Diese werden auf den Kaufpreis aufgerechnet und dann linear abgeschrieben.

Doppelte Haushaltsführung: Sie können die Maklergebühr absetzen

Wenn Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort mieten, können Sie die Maklerkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
In allen anderen Fällen, können Sie die als Verbraucher die Maklergebühr nicht von der Steuer absetzen.
 

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Die Aufteilung der Maklergebühren nach Immobilienobjekt

Das neue Gesetz betrifft nur Wohnungen und Häuser von Privatpersonen.

Baugrundstücke und alle gewerblichen Immobilien sowie Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäuser sowie gemischt genutzte Immobilien fallen – egal, ob diese an Verbraucher oder an gewerbliche Kunden vermittelt werden – nicht unter die neuen Provisionsregelungen. Aber auch der Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnung an gewerbliche Kunden fällt nicht unter die neue Provisionsteilung.

Dazu Rechtsanwalt Sven R. Johns, Berlin: „Neu für alle Immobilienmakler ist in Zukunft, dass ein Provisionsanspruch aus den neuen Vorschriften der §§ 656c und d BGB oder wie bisher aus § 652 BGB folgen kann. Das wird besonders dann schwierig einzuschätzen, wenn die Vermittlung einer Immobilie sowohl unter die bekannten Provisionsregelungen oder eben unter das neue Provisionsrecht fallen kann. Hier fängt die Entscheidung über die später zu erzielende Provision schon in den Verhandlungen über den Verkäufer-Maklervertrag an. Baugrundstücke oder Mehrfamilienhäuser können aber auch in Zukunft mit einer reinen Außenprovision angeboten werden. Das sieht das Maklerrecht in Zukunft so vor.“

Die Maklerprovision beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks

Wenn Privatverkäufer in Grundstück verkaufen möchten, so wäre dies nach der neuen gesetzlichen Regel abzuwickeln. Da Grundstücke jedoch meist von Bauträgern gekauft werden, könnte man auch zwei Angebot erstellen.

Wenn eine Immobilienvermittlung an einen Verbraucher oder an einen Bauträger erfolgen kann, dann könnten Immobilienmakler mit zwei verschiedenen Exposees arbeiten.

Dazu Rechtsanwalt Sven R. Johns, Berlin: „Ein Grundstück, das mit einem alten Haus bebaut ist und das sowohl für einen Bauträger zur Neubebauung als auch für eine Familie zur Sanierung mit Aus- und Umbau attraktiv sein kann, könnte deshalb sowohl mit 3,48 % Käuferprovision inkl. MwSt. an Bauträger als auch mit je 1,74 % Verkäufer- und Käuferprovision an Verbraucher angeboten werden.“

Hinweis von ImmoScout24:
In einem solchen Fall könnte ein die Vermittlung an Bauträger unter der Rubrik „Baugrundstück“ in dem Portal ImmoScout24.del angeboten werden. Das Exposé sollte dann überschrieben werden mit dem Hinweis: „Angebot an Bauträger“. Unter Provision könnte dann dort vermerkt sein: 3,48 % Käuferprovision inkl. MwSt. – dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Bauträger und gewerbliche Immobilienkäufer.“

Das Immobilienangebot, das sich an Verbraucher richtet, würde unter der Rubrik „Haus Kauf“ eingestellt werden. Zur Klarstellung könnten Sie als Immobilienmakler in dem einen Exposé jeweils auf das andere Angebot hinweisen, das sich an die andere Zielgruppe richtet.

 

Stege Immobilien: Ihr kompetenter Immobilienmakler: Lassen Sie sich zur Maklerprovision beraten!

Viele Eigentümer unterschätzen den Aufwand, der mit einem Verkauf der eigenen Immobilie einhergeht.  So sind zum Beispiel zahlreiche Unterlagen wie Energieausweise, Anliegerbescheinigungen oder das Grundbuch vorzulegen, um den Hausverkauf erfolgreich abzuwickeln. Eigentümer, die eines dieser Dokumente bei den Verhandlungen nicht vorweisen können, riskieren empfindlich hohe Bußgelder. Die Zusammenarbeit mit einem Makler gibt hierbei Sicherheit: Zum einen bietet Ihnen ein Immobilienmakler den Vorteil, einen vertrauensvollen Berater an Ihrer Seite zu haben, der Ihnen alle Fragen rund um den Immobilienverkauf verständlich erklärt und weiß, wo man die benötigten Dokumente erhält. Gerade bei einer komplexen Angelegenheit, die der Hausverkauf darstellt, ist ein persönlicher Berater deshalb von unschätzbarem Wert.
 
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen einen solventen Käufer für Ihre Immobilie zu finden.

Sollten Sie zu den neuen gesetzlichen Regelungen bzgl. der Maklerprovision Fragen haben, so beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

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Das Wichtigste zur Maklerprovision auf einen Blick

Das neue Gesetz über die Maklerprovision wird am 23.12.2020 in Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt, wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer - beim Kauf von Häusern oder Wohnungen - je zur Hälfte geteilt (Halbteilungsprinzip).Die Regelung schützt vor allem Käufer, denn diese müssen die Provision dann nicht mehr alleine tragen.

 

Kontakt aufnehmen: 089 45 45 46 61