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Die Grundstücksbewertung von Immobilien

Stefanie Geim Stefanie Geim • 06.05.2021
18 Minuten Lesezeit

Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten oder bewerten lassen möchten, ist es in jedem Fall erforderlich, eine Grundstücksbewertung vorzunehmen. Dabei wird der Grundstückswert, der auch als Bodenwert bezeichnet wird, berechnet. Das ist der Wert, den das Grundstück in unbebautem Zustand hätte. Dieser Wert entspricht dem Verkehrswert, welcher auf dem Immobilienmarkt mit großer Wahrscheinlichkeit erzielt werden würde. Es werden somit explizit alle baulichen Anlagen aus der Betrachtung herausgenommen.

Auch Eigentümer unbebauter Grundstücke sind daran interessiert, den Grundstückswert zu ermitteln, um eine Vorstellung vom realisierbaren Verkaufspreis zu erhalten.

Die Wertermittlung von Grundstücken - Diese Faktoren bestimmen den Wert

Ein Grundstück ist eine freie Fläche, die für verschiedene Projekte und Vorhaben genutzt werden kann. Ob Sie ein Haus bauen möchten, Landwirtschaft betreiben oder einen Ort der Erholung suchen: All dies passiert auf einem Grundstück. Die Arten und Verwendungsmöglichkeiten sind vielfältig und jeder Interessent hat die Möglichkeit das richtige Grundstück für die eigenen Vorlieben zu bekommen und anzupassen.


Wer ein bebautes oder unbebautes Grundstück kaufen oder verkaufen will, möchte wissen, wie viel es wert ist. Denn niemand möchte zu viel zahlen oder umgekehrt etwas Wertvolles zum Schnäppchenpreis abgeben. Sicherheit über den tatsächlichen Wert kann dann eine Grundstücksbewertung, auch “Güterabschätzung” genannt, bringen.

Lage, Größe oder Nutzungsmöglichkeit bestimmen maßgeblich den Wert eines Grundstücks und wieviel ein solches Objekt wert ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Erfahren Sie hier u.a., welche Methoden es zur Grundstücksbewertung gibt, was den Grundstückswert beeinflusst und wer ihn am besten bestimmt.

Das Wichtigste für eine Grundstücksbewertung in aller Kürze

Wer sein Grundstück verkaufen möchte, der muss im Vorfeld wissen, was das eigene Grundstück wert ist. Aber wie lässt sich der Wert vor Grundstücksverkauf möglichst genau vorhersagen? Welche Rolle spielen die Grundstückspreise, die Lage der Immobilie oder die Bebaubarkeit des Grundstücks? Im Folgenden erfahren Sie, wie die Bewertung des Grundstücks gelingt!

  • Um welche Art des zu bewertenden Grundstück handelt es sich und wie ist dessen Beschaffenheit
  • Wie sehen die gesetzlichen Grundlagen zur Wertermittlung von Grundstücken aus und was muss beachtet werden
  • Wichtige Begrifflichkeiten die bei einer Grundstücksbewertung unerlässlich sind
  • Wer kann eine professionelle Grundstücksbewertung durchführen und mit welchen Kosten fallen an?

Welche Grundstücksart möchten Sie verkaufen?

Bauerwartungsland, Bauland oder Baugrundstück?

Die Grundstücksart ist für die Zuordnung des Bewertungsverfahrens von entscheidender Bedeutung. Für die Grundstücksbewertung ist es unerlässlich in Erfahrung zu bringen um welche Art von Grundstück es sich handelt bzw. wie potenzielle Käufer das Grundstück nutzen können. Handelt es sich beispielsweise um Bauerwartungsland, darf es aktuell nicht bebaut werden. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass das Grundstück in naher oder ferner Zukunft einmal baureif wird.

Fällt das Grundstück, das Sie verkaufen möchten, unter die Kategorie Bauland, gibt es einen rechtsgültigen Bebauungsplan. Potenzielle Bauherren müssen mit dem Hausbau jedoch warten, bis die Gemeinde das Grundstück voll erschlossen hat. Erst, wenn es unter anderem Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser gibt, darf der Haus- und Wohnungsbau beginnen.

Die besten Preise lassen sich beim Verkauf von Baugrundstücken erzielen. Für sie gibt es ebenfalls einen Bebauungsplan. Anders als beim Bauerwartungs- und Bauland sind Baugrundstücke komplett erschlossen und haben Zugang zu den örtlichen Versorgungs-, Entsorgungs- und Verkehrssystemen. Ob Sie mit einem bebauten Grundstück einen guten Preis erzielen können oder nicht, hängt vom Zustand und der Nutzbarkeit des Gebäudes ab.

Unbebaute Grundstücke einschließlich baureifer Grundstücke verkaufen

Unbebaute Grundstücke

Als unbebaute Grundstücke, werden alle Grundstücke bezeichnet, auf denen noch kein Gebäude vorhanden sind. Auch wenn das vorhandene Gebäude keinen oder nur einen begrenzten Nutzen erfüllt, gilt es als unbebaut.

Auch bei unbebauten Grundstücken sollten Sie sich genau erkundigen, denn diese gliedern sich in folgende Punkte:

  1. Bauland
  2. Bauerwartungsland
  3. Rohbauland
  4. Bruttorohbauland
  5. Nettorohbauland

Bauland Grundstücke

Ein baureifes Grundstück ist tatsächlich baulich nutzbar, Das bedeutet, dass es voll erschlossen ist und alle natürlichen Bauhindernisse, wie beispielsweise Sträucher und Bäume bereits beseitigt sind. Die Grundstücksfreigabe ist bereits erfolgt und es kann zeitnah - nach Einholen der Baugenehmigung - mit dem Bau begonnen werden. Unter diese Kategorie fallen auch Grundstücke die in Wohnsiedlungen liegen und die zu erzielnede Bebaubarkeit aus der Nachbarschaft klar ersichtlich ist (Wohnbaugebiet nach § 34 BauGB)

Bauerwartungsland

Das Bauerwartungsland hat bereits laut Flächennutzungsplan die Zulassung erhalten, später darauf zu bauen, aber die tatsächliche Genehmigung ist noch nicht garantiert. Rechtlich gesehen wird das Bauerwartungsland in die reine und die besondere Land- und forstwirtschaftliche Fläche unterschieden, was in §4 WertV verankert ist.Der Unterschied zwischen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan kurz erklärt:

Rohlandbau

Das Rohbauland ist bereits für die Bebauung eingeplant, aber noch nicht erschlossen. Die Erschließung ist zwar bereits angedacht, aber ob diese tatsächlich stattfindet, ist noch nicht abschließend geklärt. Ob das Rohbauland zu einem Baugrund wird, hängt von der Größe und der Form des Grundes an. Prinzipiell spricht aber weniger gegen eine Bebauung als beim Bauerwartungsland.

Bruttorohlandbau

Bei einem Bruttorohbauland verstehen die Behörden Grundstücke, die laut den geltenden Vorschriften dem Bebauungsplan zwingend unterworfen sind.

Nettorohlandbau

Von einem Nettorohbauland wird gesprochen, wenn bereits die Flächen für die Erschließungsanlagen übermittelt wurden und die Erschließung in greifbarer Nähe.

Bebaute Grundstücke mit nutzbaren Gebäuden verkaufen

Die Grundstücksart bei bebauten Grundstücken ist für die Zuordnung des Bewertungsverfahrens von entscheidender Bedeutung. Die Abgrenzung der Grundstücksarten und deren daraus resultierender Wert ist nach dem Verhältnis der Wohn- u. Nutzfläche vorzunehmen. Bei der Festlegung der Grundstücksart ist stets die gesamte wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Dies gilt auch, wenn sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude oder Gebäudeteile unterschiedlicher Bauart oder Nutzung befinden.

  • Ein- und Zweifamilienhäuser 
  • Mietwohngrundstücke
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • (Geschäftsgrundstücke) 
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • sonstige bebaute Grundstücke

 

Grundstücksart

Voraussetzungen

1. Ein- und Zweifamilienhäuser

Wohngrundstücke mit bis zu zwei Wohneinheiten; Kein Wohneigentum nach Nr. 3

2. Mietwohngrundstücke

Grundstücke die zu mehr als 80 % Wohnzwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser im Sinne der Nr. 1 oder Wohneigentum nach Nr. 3 eingeordnet sind.

3. Wohnungs- und Teileigentum

Wohneigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. 

 

Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum

4. Geschäftsgrundstücke

Grundstücke die zu mehr als 80 % ausschließlich mit Gewerbeeinheiten bebaut werden dürfen.

5. gemischt genutzte Grundstücke

Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und keine Grundstücke im Sinne der Nr. 1 bis 4 darstellen.

6. sonstige bebaute Grundstücke

Grundstücke die nicht unter 1 bis 5 fallen

 

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es bei der Grundstücksbewertung? 

Folgende gesetzliche Grundlagen spielen für die Grundstücksbewertung eine maßgebliche Rolle: 

Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) 

In der Wertermittlungsverordnung sind die Grundsätze bestimmt, nach denen der Verkehrswert bzw. Marktwert von Immobilien zu ermitteln ist. Damit dient sie vor allem Sachverständigen, Gutachterausschüssen, Versicherungen und Banken als praxisorientierte und moderne Grundlage für die Bewertung von Immobilien. 2010 wurde die Wertermittlungsverordnung durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) abgelöst.

Bayerische Bauordnung (BayBO)

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist die Bauordnung des Freistaats Bayern und regelt die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind. Sie gilt in erster Linie für bauliche Anlagen und Bauprodukte, jedoch auch für Grundstücke, Anlagen und Einrichtungen, an die nach diesem Gesetz Anforderungen gestellt werden.

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen.

Baugesetzbuch (BauGB)

Das Baugesetzbuch (BauGB) definiert in seinen 249 Paragraphen die Grundsätze und Verfahrensweisen, die von den Gemeinden bei der Erstellung der so genannten Bauleitpläne einzuhalten sind.

Welche Verfahren zur Wertermittlung von Grundstücken gibt es? 

Wer sein Grundstück verkaufen möchte, sollte zuerst einen angemessenen Grundstückspreis ermitteln. Je nachdem, ob es sich um Bauerwartungsland, Bauland oder um ein Baugrundstück handelt, lassen sich unterschiedliche Preise erzielen. Für ein Baugrundstück geben Interessenten in der Regel mehr Geld aus als für Bauland oder Bauerwartungsland in identischer Lage. Darüber hinaus gilt die Regel: Je mehr Wohnfläche auf dem Grundstück realisierbar ist und je teurer sich diese verkaufen lässt, desto größer ist die Verkaufssumme. Im Bau- und Flächennutzungsplan der Gemeinde erfahren Grundstücksverkäufer, welche Immobilienarten auf dem Grundstück realisiert werden dürfen beziehungsweise, ob das Grundstück überhaupt bebaut werden darf.

Neben der Bebaubarkeit und Größe ist auch die Lage ein wichtiges Kriterium für die Wertermittlung eines Grundstücks. Je nachdem, ob es sich um eine prosperierende Lage oder um eine Region mit geringer Bevölkerungsdynamik handelt, variiert der Grundstückswert erheblich.

Wer ein Grundstück verkaufen möchte, kann den Bodenrichtwert nur bedingt für die Ermittlung des Grundstückspreises heranziehen. Mindestens alle zwei Jahre veröffentlicht die Gemeinde den Bodenrichtwert als Durchschnittswert aus früheren Grundstücksverkäufen. Da er bei Grundstücksverkäufen nicht bindend ist, weichen die erzielbaren Grundstückspreise oft stark davon ab. Das liegt daran, dass der Bodenrichtwert vergangenheitsbezogen ist und kurzfristige Marktentwicklungen kaum einbezieht. 

Bei der Grundstücksbewertung wird daher überwiegend als Bewertungsverfahren das Vergleichswertverfahren angewandt. Die Vergleichswertmethode bewertet das Grundstück, indem die Preise von bereits verkauften Arealen verglichen werden. Bei dieser Methode können aktuellere Daten verwendet werden. Die Vergleichswertmethode lässt sich leider nicht anwenden, wenn nicht genügend Daten vergleichbarer Grundstücke gefunden werden können.

 

Wie funktioniert die Grundstücksbewertung? 

Der Ablauf beim Grundstücksverkauf mit SteGe Immobilien

Wir von SteGe-Immobilien haben uns auf den Verkauf von Grundstücken spezialisiert und gerne können Sie bei uns eine professionelle Grundstücksbewertung durchführen lassen und so den Marktwert Ihres Grundstücks erfahren: 

Was beeinflusst den Verkaufspreis des Grundstücks? 

Im Folgenden möchten wir Ihnen aufzeigen, welche Kriterien den Wert eines Grundstücks beeinflussen können:

Bodenrichtwert bestimmen

Die Gesetzliche Grundlage für die Wertermittlung bildet das Baugesetzbuch (BauGB). Verantwortlich dafür ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres, sofern nicht kürzere Fristen durch die Gemeinde beschlossen wurden, werten die Behörden alle von Notaren der Kommune erhaltenen beurkundeten Kaufvertragskopien aus. Aus der Addition der Kaufpreise wird ein Durchschnitt ermittelt und in Bodenrichtwerttabellen oder Bodenrichtwertkarten für die entsprechenden Bodenrichtwertzonen festgehalten.

Der Richtwert dient als Grundlage für die Ermittlung des Bodenwerts, wenn ein direktes Vergleichswertverfahren bei der Immobilienbewertung nicht zum Ziel führt. Der Bodenwert eines Grundstücks wird gemäß folgender Formel berechnet: Bodenwert = Bodenrichtwert x Fläche in m². Der Bodenrichtwert ist faktisch nur ein Referenzwert, denn es fließen neben den tatsächlichen, früheren Verkaufspreisen auch Schätzungen in seine Feststellung ein.

Quadratmeterpreis

Der Quadratmeterpreis gibt den Wert für einen Quadratmeter Grundstücksfläche oder Wohnfläche in einer bestimmten Region oder Lage an. Gemeint ist dabei der aktuelle Preis, der am Markt erzielt werden kann. Entscheidend für den Quadratmeterpreis eines Grundstücks ist auch die mögliche Bebaubarkeit. Je größer die erzielbare Wohnfläche und somit bessere Nutzbarkeit, desto höher der Quadratmeterpreis. Die reine Grundstücksgröße ist für den Quadratmeterpreis zweitrangig, da die Beschaffenheit eine wesentliche Rolle spielt.

Die Lage des Grundstücks

Drei der Wichtigsten Punkte beim Grundstück sind? LAGE, LAGE, LAGE.

Die Lage oder Wohnlage eines Grundstücks bezeichnet den geographischen Ort, an dem sie gelegen ist, sowie die Einbindung in ihr unmittelbares Umfeld. Sie ist maßgeblich für die Immobilienbewertung und wird zu diesem Zweck in drei Kategorien unterteilt. Die Grundstückslage hat einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Kaufpreis des Grundstücks.

 Gängige Faktoren zur Beurteilung der Lage sind die Infrastruktur (Schulen, Verkehrsanbindung, Parks, Einkaufsmöglichkeiten), die Bevölkerungsstruktur (durchschnittliches Alter, Sozialstruktur, Kriminalität) und das allgemeine Image eines Bezirks oder Viertels.

Größe des Grundstücks

Die Grundstücksgröße ist von großer Bedeutung für die Kalkulation des Preises für ein zum Verkauf stehendes bebautes oder unbebautes Grundstück. Allerdings ist zu beachten, dass die reine Grundstücksgröße allein noch nicht über den Wert des Grundstück aussagt, da die mögliche Nutzung bzw. Bebaubarkeit eine große Rolle spielt. So ist es nicht selten der Fall, dass ein gut geschnittenes rechteckiges Grundstück mit 500 m² mehr erzielt, als z. B. ein Schlauchgrundstück mit 700 m². Daher muss der Einzelfall immer genau betrachtet werden.

Wer bestimmt den Grundstückswert der Immobilie?

Die Grundstücksbewertung (auch veraltet Güterabschätzung) ist eine durch geregelte Wertermittlung, die durch fundiertes von Maklern und Sachverständigen mit bautechnischer Fachkenntnis einen Marktwert für bebaute und unbebaute Grundstücke zu einem bestimmten Stichtag ermittelt. Ortskundige Makler und Sachverständige können Ihnen den Wert Ihres Grundstücks genau berechnen und Ihnen einen seriösen Marktwert ermitteln.

Wer bestimmt den Grundstückswert der Immobilie?

Die Grundstücksbewertung (auch veraltet Güterabschätzung) ist eine durch geregelte Wertermittlung, die durch fundiertes von Maklern und Sachverständigen mit bautechnischer Fachkenntnis einen Marktwert für bebaute und unbebaute Grundstücke zu einem bestimmten Stichtag ermittelt. Ortskundige Makler und Sachverständige können Ihnen den Wert Ihres Grundstücks genau berechnen und Ihnen einen seriösen Marktwert ermitteln.

Die Bewertung des Grundstücks durch einen qualifizierten Sachverständigen 

Ein Immobiliengutachter (oder Immobilienbewerter, Sachverständiger) bewertet den Wert des Grundstücks und erstellt ein entsprechendes Wertgutachten. Dieses Wertgutachten hat, je nach Gutachter, auch vor Gerichten und Behörden Bestand. Um den Verkauf des Grundstücks kümmert sich ein Immobiliengutachter jedoch nicht. Auch die Höhe des ermittelten Verkehrswertes der Immobilie ist für den professionellen und neutralen Immobiliengutachter nicht von Bedeutung, da seine Tätigkeit nach Aufwand bezahlt wird. Es ist daher für einen seriösen Immobiliengutachter egal ob die Immobilie 100.000 Euro oder 5 Millionen Euro wert ist. Sein Aufwand ist z.B. bei beiden Immobilien gleich, dann ist auch die Honorierung gleich.

Eine Wertermittlung eines Immobiliengutachters genießt bei allen Stellen, wie bei Gericht, Finanzamt, Nachlassgerichte oder Banken sowie Versicherungen volle Anerkenntnis. Ein professionell erstelltes Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB muss nach gewissen Vorschriften und Richtlinien gestaltet sein.

Bei folgenden Bewertungsgrundlagen sollte ein Gutachter involviert werden:

  • Erbschaftsstreitigkeiten bzw. Nachlassregelungen
  • Berechnung des Grundstückswertes für das Finanzamt (Grunderwerbsteuer)
  • Ausgleichszahlungen bei Scheidungsangelegenheiten

 

Die Bewertung des Grundstücks durch einen Immobilienmakler 

Ein Immobilienmakler (oder Immobilienvermittler) fungiert als Mittelsperson zwischen Immobilienverkäufer und den verschiedenen Kaufinteressenten. Er ermittelt ebenfalls zuerst den Wert des Grundstücks, seine Bewertung wird von Gerichten und Behörden jedoch nicht anerkannt. Ein Makler arbeitet in aller Regel auf Erfolgsbasis, das heißt, seine Arbeit ist solange kostenfrei, bis die Immobilie veräußert wurde. 

Ein Makler hat bereits Erfahrung mit dem Verkauf von Grundstücken. Er weiß genau, welche Zielgruppe angesprochen werden muss und hat idealerweise bereits einen interessierten Kundenstamm. Außerdem kann er Ihnen bei der Besorgung der notwendigen Unterlagen behilflich sein.

 Wenn Sie ein großes Grundstück verkaufen möchten, sollten Sie gezielt Investoren und professionelle Kapitalanleger bei der Vermarktung ansprechen, denn das ist Ihre Hauptzielgruppe. Professionelle Anleger sind eine in der Regel sehr erfahrene Zielgruppe. Vor einem Kauf prüfen sie ein Objekt auf Herz und Nieren. 

Ein Immobilienmakler eignet sich am besten für:

  • Eine Grundstücksbewertung, wenn Sie einen Grundstücksverkauf planen.
  • Die kostenlose Ermittlung des Grundstückswerts

 

Die Bewertung durch den bisherigen Grundstückseigentümer

Als Immobilienbesitzer kann man viele Gründe dafür haben, den Wert der eigenen Immobilie herausfinden zu wollen. Wer schon länger Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist, der kann auf Anhieb nicht sagen, wie viel seine Immobilie wert ist. Ein vor 10 Jahren gezahlter Kaufpreis ist heute längst nicht mehr aktuell. Wenn man also wissen möchte, was eine Immobilie heute wert ist, dann muss man eine Immobilienbewertung durchführen lassen.

Gerne können Sie unter folgendem Link einen grobe Einschätzung über den Wert Ihres Grundstücks von uns erhalten: SteGe Grundstücksbewertung

 

Was kostet eine Grundstücksbewertung? 

Auch bei Grundstücksbewertungen kommt es auf das jeweilige Gutachten (Makler- oder Sachverständigengutachten) und den ermittelten Wert an, in welchem Rahmen sich die Kosten bewegen. Das Vollgutachten durch einen Gutachter oder Sachverständigen ist am teuersten und kann sich beispielsweise bei einem Grundstückswert von 100.000 Euro auf etwa 1.000 Euro belaufen. Das Kurzgutachten dagegen fällt günstiger aus und ist ab 100 Euro erhältlich, jedoch nicht vor Gericht zugelassen.

Für Verkaufsverhandlungen genügt das Kurzgutachten auf jeden Fall. Ist Ihnen das immer noch zu teuer, so können Sie eine Online-Abfrage über den anonymen Immobilienwertrechner machen. Diese ist völlig kostenlos, kann aber nur bedingt verwendet werden, weil der ermittelte Immobilienwert eine vage Schätzung darstellt.

Die Kosten für eine Grundstücksbewertung durch einen Makler sind frei verhandelbar und unterliegen keinem prozentualen Anteil des Grundstückswerts.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung - Unser Team berät Sie gerne!

 

Wichtige Begriffe, die Sie für eine Grundstücksbewertung kennen sollten

Was ist ein Flurstück?

Es kann Ihnen passieren, dass Sie bei der Grundstückssuche auf den Begriff Flurstück stoßen und sich fragen, wo der Unterschied zum Grundstück liegt. Wie auch das Grundstück ist das Flurstück ein abgetrennter Teil der Erdoberfläche. Allerdings ist ein Flurstück oft ein Teil von einem Grundstück. So kann ein Grundstück z.B. in zwei Flurstücke aufgeteilt werden.

Was ist ein Wegerecht?

Laut § 1018 BGB handelt es sich beim Wegerecht um eine Grunddienstbarkeit, welche im Grundbuch vermerkt wird. Das bedeutet, dass der Eigentümer des vorne liegenden Grundstücks zulassen muss, dass sein Flurstück auf dem Weg zu Ihrem eigenen überquert werden muss.

Was bedeutet Erschließung?

Unter der Erschließung eines Grundstücks versteht man die Anbindung an das Strom- und Wassernetz, sowie den Anschluss von Datenkabeln, wie der Telefonleitung. Einige Zeit lang gehörte auch ein Gasanschluss dazu, was sich mit dem Bewusstsein für umweltfreundliche Energieträger geändert hat und heutzutage nicht mehr so üblich ist.

Wann spricht man von Altlasten?

Je nachdem, wie das Grundstück vorher verwendet wurde, kann es sein, dass sich Altlasten im Boden befinden. Diese können in der Form von Chemikalien, Verunreinigungen oder auch Funden wie Bomben oder Keltengräbern zu Buche schlagen.

Was bedeutet Grundbuch?

Im Grundbuch werden Informationen zu Grundstücken und deren Eigentumsverhältnisse verzeichnet. Dieses wird vom Grundbuchamt geführt, welches zum Amtsgericht der zuständigen Region zählt.

Was ist der Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert beschreibt den amtlichen Durchschnittswert zur Ermittlung des Bodenwertes und setzt sich aus den regional gesammelten Kaufpreisen zusammen. Dieser wird vom Entwicklungsgrad der Region, in dem sich das Grundstück befindet, beeinflusst.

Ist Bodenrichtwert gleich Grundstückspreis?

Der Bodenrichtwert ist nicht gleichzusetzen mit dem Vergleichs- bzw. Verkehrswert eines Grundstücks, also dem aktuellen Marktwert eines Grundstücks. Es handelt sich lediglich um einen Richtwert, der auch nicht bindend ist. 

Tatsächlich bieten die Bodenrichtwerte eine gute Möglichkeit den erzielbaren Verkaufspreis zu ermitteln, weil die von den Behörden veröffentlichten Richtwerte auf Basis tatsächlicher, in der Vergangenheit erzielter Verkaufspreise ermittelt wurden. 

Dennoch liegt der erzielbare Preis beim Grundstücksverkauf nicht selten bis zu 20% unter oder über dem für das Grundstück ausgewiesenen Richtwert. Hierfür gibt es sehr viele Gründe. Der wichtigste Grund ist dabei sicherlich, dass jedes Grundstück einzigartig ist und die Mögliche Bebaubarkeit teilweise enorm abweichen kann. Die Bebaubarkeit eines Grundstück ist einer der wichtigsten Punkte, um den Wert eines Grundstücks zu bestimmen. 

So kann es durchaus vorkommen, dass ein Grundstück, welches 1.000 m² groß ist, einen geringeren Wert aufweist, als ein Grundstück welches nur 700 m² groß ist. 

Die Kernaussagen zur Bewertung von Grundstücken  

Unabhängig, ob Kauf oder Verkauf, zu Beginn ist eine Grundstücksbewertung notwendig. Die Frage, wie viel ist ein Grundstück wert, beantworten mehrere Faktoren. Die Lage ist ein wesentlicher Punkt. Auch die Bebaubarkeit spielt eine wichtige Rolle.

SteGe Immobilien: Ihr kompetenter Ansprechpartner in München

Der Vor-Ort-Termin, das hochwertige Bewertungsdokument, die Beratung durch unseren Immobilienmakler: Das alles ist für Sie in unserer kostenlosen Immobilienbewertung enthalten. Entscheiden Sie sich nach der Wertermittlung Ihrer Immobilie für einen Immobilienverkauf mit SteGe-Immobilien, profitieren Sie zudem von einem vollen Maklerservice und einer günstigeren Maklerprovision als marktüblich. Verkäufer und Käufer zahlen bei SteGe-Immobilien nämlich je nur 1,785 Prozent Maklergebühr.

 

 

Kontakt aufnehmen: 089 45 45 46 61